Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der EU regelt. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und ersetzt die frühere Datenschutzrichtlinie 95/46/EG.
Personenbezogene Daten sind Informationen, die eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person betreffen. Beispiele sind Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adresse und biometrische Daten.
GDPR steht für "General Data Protection Regulation", die englische Bezeichnung für die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
Die DSGVO betrifft alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind oder nicht.
Wenn ein Schweizer Unternehmen auch einen Sitz in der Europäischen Union (EU) hat oder - viel häufiger - wenn ein Unternehmen Personendaten von EU-Bürgern verarbeitet, dann betrifft die DSGVO auch dieses Unternehmen.
Die DSGVO bietet Nutzern besseren Schutz und mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten, einschließlich des Rechts auf Auskunft und Löschung. Sie sorgt zudem für Transparenz bei der Datenverarbeitung und verpflichtet Unternehmen zur Meldung von Datenschutzverletzungen.
Die DSGVO verlangt von Unternehmen erhöhte Transparenz, umfangreiche Rechte für betroffene Personen und strenge Sicherheitsmaßnahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Unternehmen müssen klare Prozesse zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften etablieren, Datenschutzverletzungen melden und gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten benennen. Verstöße gegen die DSGVO können zu erheblichen Geldbussen führen.
Ja. Bei Eintritt der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllen wir als Anbieter die rechtlichen Vorgaben.
Ein Vertrag über die Auftragsbearbeitung (AVV) regelt die Rechte und Pflichten zwischen einem Datenverantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäss der DSGVO, einschliesslich der Sicherstellung von Datenschutz und -sicherheit. Der AVV definiert wesentliche Punkte wie den Verarbeitungszweck, die Dauer, Sicherheitsmassnahmen und die Verpflichtung zur Vertraulichkeit.
Ja, du brauchst einen Vertrag über die Auftragsbearbeitung (AVV), wenn du personenbezogene Daten an einen externen Dienstleister zur Verarbeitung weitergibst, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.
Bitte wende dich bei Fragen zum Datenschutz direkt per E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten: privacy@cloudrexx.com